Auf Grund der Corona Pandemie musste der geplante Global Marijuana March in Hamburg Anfang Mai ausfallen. Nun wird die Demonstration zur Legalisierung von Cannabis nachgeholt. Start ist am 12.09.2020 um 14 Uhr im Arrivati Park in der Sternschanze.
Weitere bundesweite Demonstrationen und Kundgebungen finden parallel statt: am 12.09. in München, Regensburg, Tübingen und Duisburg, sowie am 24.10. in Braunschweig. Der Deutsche Hanfverband unterstützt die Organisatoren vor Ort durch Vernetzung, Beratung und finanzielle Mittel.
Das bundesweite Motto lautet “Gleichbehandlung statt Willkür”, denn die Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten gegenüber Alkoholkonsumenten nimmt nicht etwa ab, sondern steigt weiter an. Die Zahl der Strafanzeigen gegen einfache Konsumenten jagt jedes Jahr neue Rekorde und tausende nüchterne Autofahrer verlieren wegen nicht wirksamen, aber wochenlang nachweisbaren Cannabisresten im Blut ihren Führerschein. Die Strafbemessung wirkt dabei häufig willkürlich, vergleicht man ähnlich gelagerte Fälle aus verschiedenen Bundesländern.
Die Ortsgruppe Hamburg des dt. Hanfverbands organisiert daher dieses Jahr zum zweiten Mal den Global Marijuana March in Hamburg. Gesponsort wird die Veranstaltung durch den Headshop Amsterdam und Udopea Hamburg. JedeR LegalisierungsbefürworterIn ist herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen.
TeilnehmerInnen sind aufgerufen, Abstand zu halten, übliche Hygieneregeln zu beachten und an Engstellen eine Alltagsmaske zu tragen. OrdnerInnen werden vor Ort die Einhaltung der Hygienebestimmungen kontrollieren und im Zweifelsfall mit Desinfektionsmittel und Masken unterstützen.
Die Kundgebung startet am Samstag, den 12.09.2016 um 14:00 Uhr am Arrivati Park. Mit Reden, Open Mic und Musik werden wir unser Anliegen präsentieren.
Informationen über die weiteren bundesweiten Aktionen im Rahmen des Global Marijuana March gibt es auf der Website des Deutschen Hanfverbands unter https://hanfverband.de/gmm2020.
Am
Donnerstag, den
21.11.2019 von
17:30-18:30 rufen
wir,
die Ortsgruppe Hamburg des deutschen Hanfverbands (DHV), zu einer
Kundgebung vor der Behörde für Inneres und Sport am Johanniswall 5
in Hamburg auf.
Wir
bitten Sie, an diesem Tag symbolisch diesen
offenen Brief entgegen zu nehmen.
Wir möchten mit unserer Kundgebung daran erinnern, dass die Grundrechte von Cannabisnutzern in Deutschland immer noch nicht geachtet werden, im Gegenteil ist die Verfolgung momentan auf einem Höchststand[1], bisher ist keinerlei Liberalisierung erkennbar. Während die Grünen auf Bundesebene bereits die Schädlichkeit des Verbots erkannt zu haben scheinen (Siehe CannKG 2018), hat sich die Situation im Rot-Grünen Hamburg noch keinen Millimeter bewegt. Mit der Task Force ist – im Gegenteil – eine rückschrittliche, aktionistische Strategie ohne jede Weitsicht in die Stadt eingekehrt. Anwohner müssen sich an eine dauerhafte Präsenz der Polizei gewöhnen. Es sind Fälle von Racial Profiling dokumentiert[2].
Wir
mahnen Sie,
sich die Situation, mit der sich viele Konsumenten in
Hamburg konfrontiert
sehen, zu vergegenwärtigen: Obwohl
diese Menschen niemanden geschädigt
haben,
jagt der Staat Sie mit seinem gesamten Arsenal. Dabei
geht die Hamburger
Polizei u.a.
mit
schwerem Gerät wie Hubschraubern und Spürhunden
auf die Suche nach Plantagen[3],
in
der “Task
Force” verschwenden
Beamte
sinnlos
Arbeitsstunden. Dies ist Symbolpolitik, aber
gleichzeitig
auch Steuerverschwendung!
Betroffene
verlieren u.U. Job,
Familie, Führerschein und in der Konsequenz nicht selten ihren
Glauben an den Rechtsstaat. Darin
ist keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr erkennbar.
Die
Situation ist beispielhaft: Der Staat ignoriert die Entwicklung in
anderen Ländern in
Richtung
Dekriminalisierung bzw. Legalisierung und
ignoriert
wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich
medizinischer Wirksamkeit diverser Inhaltsstoffe der Cannabispflanze;
er
verschwendet lieber seine Ressourcen, welche
an anderer Stelle fehlen[4]
und verletzt mit
diesem Vorgehen zudem
essenzielle
Bürgerrechte eines
nicht
geringen Teils
der Bevölkerung.
Und verzichtet auf mögliche Steuereinnahmen und
Einsparungen in Milliardenhöhe.
Alles im Namen einer Moralvorstellung, welche
Alkohol als “kulturell gefestigte” Art sich zu berauschen
verharmlost, obwohl dieser konkret jedes Jahr tausende Menschenleben
kostet und
manchen
aggressiv werden lässt (Beispiel
Häusliche
Gewalt). Cannabis,
welches
Menschen tendenziell
ruhig
und entspannt, friedlich und zufrieden macht und noch Niemanden
das Leben gekostet hat, im Gegenteil sogar vielen Menschen das Leben
mit körperlichen oder seelischen Schmerzen erst
erträglich
macht, wird wahlweise mit Alkohol auf eine Stufe gestellt (natürlich
ohne daraus zu schlussfolgern, dass
eine
Gleichbehandlung nötig ist)
oder
als “noch schlimmer” als Alkohol gebranntmarkt. In
diesem Punkt sind die wissenschaftlichen Fakten eindeutig[4].
Diese
hartnäckigen,
Jahrzehnte
alten
Vorurteile
gilt es zu widerlegen. Die Forschung – wo Sie im
Bereich Cannabis eben
wirklich als Frei bezeichnet werden kann – hat mittlerweile unzählige
Belege für den medizinischen Nutzen von Cannabis geliefert,
man muss sich nur die Mühe machen, dieses selbstständig
zu
recherchieren.
Warum
maßt sich der
Staat an,
Konsumenten
der gleichen Substanz in “kriminelle
Kiffer” und
“Patienten” aufzuteilen,
verfolgt Erstere mit Polizei und Gerichten und legt Zweiteren
beständig Steine in den Weg zur
Gesundung?
Viele Ärzte sind von den
systematischen, moralisch-ideologischen
(und
damit unwissenschaftlichen)
Falschinformationen
in
den
Medien
so
abgeschreckt, dass diese sich viel
zu oft gar
nicht
erst
unabhängig
über das Thema und
Erkenntnisse der letzten Jahre informieren.
Die USA z.B.
sind
hier bereits
weiter
und Bundesstaaten
wie Colorado und Kalifornien müssen
Vorbild sein auf dem Weg zu einer kompletten Legalisierung und
Regulierung des Hanfmarktes. Über die Nutz-pflanze Hanf haben wir
noch gar kein Wort verloren. Auch hier kann sich jeder allumfänglich
per Internet über die mannigfaltigen Nutzungsmöglichkeiten dieser
Jahrtausende alten Pflanze informieren. Wer es mit Klimaschutz und
Nachhaltigkeit wirklich ernst meint, der wird am Hanf nicht
vorbeikommen. Hanftextilien, -nahrungsmittel, -plastik und -baustoffe
sind nur ein kleiner Ausschnitt.
Wo
ist die Verhältnismäßigkeit, wenn Menschen wegen einer Anbauanlage
zur Selbstversorgung eine Hausdurchsuchung erdulden
müssen. Diese
tief
in die Grundrechte eingreifenden Mittel
des Staates sollten für Gewalttäter und Verbrecher vorbehalten
sein, nicht für einfache Bürger, die sich z.B.
in
einer Notlage selbst behelfen. Während es
bei
Diebstahl, Einbrüchen oder Gewaltdelikten immer eine(n)
Geschädigte(n) gibt,
sind es im Falle von Cannabiskonsumenten nur Sie
selbst,
welche
geschädigt werden.
Die
deutlich schlimmere Konsequenz ist die, vom
Staat – unter der Vorgabe, sie
“schützen”
zu wollen – verfolgt,
angeklagt und bestraft zu werden.
Wir
fordern von Ihnen als zuständigem Innensenator der Hansestadt
konkrete Maßnahmen, um den unhaltbaren und destruktiven Status Quo
zu verändern:
– Sorgen Sie für eine Beendigung der Arbeit der “Task Force Drogen”, die seit 2016 besteht. Diese Beamten sind bei Delikten mit Tatopfer sehr viel sinnvoller einzusetzen – Setzen Sie sich dafür ein, dass Betäubungsmitteln nicht meht länger mit dem Strafrecht begegnet wird. – Das BtMG und das Cannabisverbot fußen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern moralischen und politischen Bedenken. Diese halten den Ergebnissen der Forschung der letzten 20 Jahre nicht stand. – Eine komplette, an Fakten orientierte Neubewertung der Gesetzeslage, insbesondere in Bezug auf den Aspekt der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ist notwendig! – Unterstützen Sie die Justizkampagne des deutschen Hanfverbands und die Bemühungen, das Cannabisverbot durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. – “Modellprojekte” sind leider nur als Nebelkerzen zu bewerten, auch von Seiten der SPD, stets gefordert in dem Wissen, dass Diese mit der momentanen Gesetzeslage nicht in Einklang zu bringen sind und somit von Vorn herein keine Aussicht auf Realisation besteht. Es ist damit eine Forderung, die sich ‘gut liest’, nichts kostet und keinerlei anschließendes, ernst zu nehmendes Handeln erfordert. –
Da mittlerweile einige Länder Cannabis (und teils auch andere
Drogen) Dekriminalisiert bzw. Legalisiert haben, sind Zahlen hierzu
bekannt. Befürchtungen, wie sie auch hier zu Lande geäußert
werden, haben sich nicht bestätigt und die Erfahrungen sind quasi
ausschließlich positiv.
November 2019, Ortsgruppe Hamburg des deutschen Hanfverbands
Pressemitteilung:
PM:
Am Donnerstag, den 21.11.2019 von 17:30-18:30 rufen wir, die Ortsgruppe Hamburg des deutschen Hanfverbands (DHV) zu einer Kundgebung unter dem Motto “Teufelskreis durchbrechen – Hanf ist kein Verbrechen” vor der Behörde für Inneres und Sport am Johanniswall 5 in Hamburg auf. Als oberstes Organ der Hansestadt im Bereich Verbrechensbekämpfung ist Innensenator Andy Grote u.a. zuständig für die Hamburger Polizei. In seine Amtszeit fallen sowohl die Gründung der sog. “Task Force Drogen”, als auch der G20-Gipfel (mit bekanntem Ausgang). Wir möchten Senator Grote ein persönliches Schreiben und einen Forderungskatalog übergeben, wir haben die Behörde per eMail um die Entgegennahme gebeten. Wir möchten auf die teils drastische Situation der Menschen hinweisen, die wegen ihrer Vorliebe für oder ihrem Bedürfnis nach Cannabis mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die damit zusammenhängende Verletzung der Grundrechte Vieler, die Verschwendung von Steuergeldern und staatlicher Resourcen erzeugen einen unhaltbaren Zustand von dem niemand profitiert und der eines modernen Rechtsstaats unwürdig ist
Mit
der Einleitung von mittlerweile knapp 500 Verfahren pro Tag (!) gegen
Cannabisfreunde hat die Repression gegen Hanfkonsumenten und
-patienten aktuell einen Höchststand erreicht[1]. Sie zerstört
nicht nur die Leben der Betroffenen, sie lähmt auch gleichzeitig die
Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Statt sich um Verbrechen zu
kümmern, bei denen es neben einem Täter auch ein Opfer gibt und
deren Verfolgung und Ahdung somit für Letztere ein wichtiges Mittel
sind, um Gerechtigkeit zu erlangen, werden stattdessen Unmengen an
Kräften des Staates im Kampf gegen die Drogen gebunden. Dass
dieser aussichtslos und kontraproduktiv ist, haben bereits
122
deutsche
Strafrechtsprofessoren
in einem offenen Brief bemängelt[2];
auch der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter
(BDK) André Schulz, sprach sich 2018 für ein Ende der
Cannabisprohibition aus[3]. Suchtforscher wie Jens Reimer, der
Direktor des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung der
Universität Hamburg oder der Mannheimer Oberarzt Derik Hermann
teilen
ebenfalls
die
Forderung nach einer
kontrollierten
Abgabe von Hanf[4][5].
Den
geschätzten jährlichen Kosten der Strafverfolgung von 2,66 Mrd.
Euro[6]
stehen
immense Steuereinnahmen bei einer kompletten Freigabe entgegen.
Colorado, welcher als erster US-Bundesstaat 2012 den privaten
Gebrauch von Cannabis für Erwachsene erlaubt hat, hat dieses Jahr
die 1 Mrd. Marke an Steuereinnahmen durch Cannabisverkauf
geknackt[7]. Drei der vier Oppositionsparteien im Bundestag haben
dies erkannt und mit ihren Gesetzesinitiativen im Frühjahr 2018
gezeigt, in welche Richtung es beim Thema Cannabis gehen muss[8]. Mit
dem Verbot verrät der Staat zudem seine eigenen Leitsätze und die
Grundrechte vieler Menschen, etwa auf eine freie Entfaltung. Auch der
Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, ganz zu Schweigen von der
Würde der Betroffenen. Diese Vorgehensweise schafft laufend und
methodisch neue Opfer, zerstört Familien und Existenzen und ist
damit um ein vielfaches Schädlicher, als es der Naturstoff Cannabis
je könnte.
Die
Liste der Krankheiten, bei denen Cannabis nach dem
Cannabis-als-Medizin-Gesetz verschrieben werden darf, ist lang[9].
Obwohl die Wissenschaft überhaupt erst seit Mitte der 90er Jahre und
vielerorts wegen des Verbots noch überhaupt nicht frei zum Thema
Cannabis forschen darf, hat Sie mittlerweile unzählige Studien
produziert, welche die gesundheitsfördernden Aspekte von Cannabis
belegen. Die Cannabispflanze enthält je nach Sorte eine
unterschiedliche Kombination an Wirkstoffen: Neben über 100
Cannabinoiden auch insgesamt bis zu 500 anderer Moleküle wie z.B.
Terpene, welche ebenfalls gesundheitsfördernde Effekte besitzen[10].
Und dennoch berichten sogar Menschen mit einem Rezept davon, dass es
immer noch schwer ist, Ärzte zu finden, dass es Lieferengpässe gibt
und dass die Qualität des angebotenen Grases der des Schwarzmarktes
z.T. sogar nachsteht[11][12]. Auch dies ist ein unhaltbarer Zustand
der täglich unnötig Leid verursacht.
Hanfkonsumenten
und -patienten sind mit insgesamt mehr als einer Million Menschen[13]
absolut kein geringer Anteil der deutschen Bevölkerung. Paragraph
175, erst 1994 aus dem StGB gestrichen, ermöglichte für Jahrzehnte
eine Verfolgung von LGBTQ-Menschen, welche ebenfalls Niemandem in
irgendeiner Weise geschadet hatten. Heute gilt es als Fortschrittlich
und Errungenschaft der Gesellschaft, dass in diesem Land Menschen
frei wählen können, wen und wie Sie lieben (obgleich noch keine
vollständige Gleichstellung). Derselbe Schritt in eine freiere
Gesellschaft steht beim Thema Prohibition noch aus. Er ist aber
angesichts der Zahlen und der dahinter stehenden Schicksale ebenso
überfällig. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt, wenn ein
hochgerüsteter Staat sein ganzes Arsenal an Personal,
Hubschraubern[14][15], Spürhunden etc. dafür verwendet, friedliche
Kiffer zu jagen. Gerade in Anbetracht sich zunehmens
radikalisierender, teils terroristischer Gruppen aus dem
Rechtsextremistischen und Islamistischen Milieu ist es dringend Zeit,
die Prioritäten in der Strafverfolgung zu reformieren!
Wir
haben uns heute, dem 17. Oktober 2019 hier
vor
der Hamburger Justizbehörde versammelt um aktiv daran zu erinnern,
dass die Grundrechte von Cannabisnutzern in
Deutschland immer noch nicht geachtet werden, im Gegenteil ist die
Verfolgung momentan auf einem Höchststand (Siehe Zahl der
eingeleiteten Ermittlungsverfahren), bisher
ist keinerlei Liberalisierung erkennbar. Während
die Grünen auf Bundesebene die Schädlichkeit des Verbots erkannt zu
haben scheinen (Siehe CannKG 2018),
hat
sich die Situation im Rot-Grünen Hamburg noch keinen Milimeter
bewegt.
Wir
mahnen den Senator Dr.
Till
Steffen (selbst
Grünen-Mitglied),
sich die Situation, mit der sich viele Konsumenten in
Hamburg konfrontiert
sehen, zu vergegenwärtigen: Obwohl
diese Menschen niemandem etwas getan haben, jagt der Staat Sie mit
seinem gesamten Arsenal. Die
Hamburger Polizei geht beispielsweise
mit
schwerem Gerät wie Hubschraubern und Spürhunden
auf die Suche nach Plantagen, in
der sog.
“Task Force” Drogen/BtM verschwenden
Beamte
sinnlos
Arbeitsstunden um Klein- und Straßendealer mit Verfahren und Haft zu
bestrafen. Dies ist Symbolpolitik, aber
gleichzeitig
auch Steuerverschwendung!
Und nicht zuletzt ist
die Folge eine
Verletzung der Grundrechte der Betroffenen. Diese
Menschen verlieren u.U. Job,
Familie, Führerschein und in der Konsequenz nicht selten ihren
Glauben an den Rechtsstaat. Darin
ist keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr erkennbar.
Die
Situation ist beispielhaft: Der Staat ignoriert die Entwicklung in
anderen Ländern in
Richtung
Dekriminalisierung bzw. Legalisierung, ignoriert wissenschaftliche
Erkenntnisse bezüglich
medizinischer Wirksamkeit diverser Inhaltsstoffe der Cannabispflanze;
er
verschwendet lieber seine Ressourcen und verletzt mit
diesem Vorgehen essenzielle
Bürgerrechte eines
Teils der Bevölkerung.
Und verzichtet auf mögliche Steuereinnahmen und
Einsparungen in Milliardenhöhe.
Alles im Namen einer Moralvorstellung, welche
Alkohol als “kulturell gefestigte” Art sich zu berauschen
verharmlost, obwohl dieser konkret jedes Jahr tausende Menschenleben
kostet und
manchen
aggressiv werden lässt (z.B.
Häusliche
Gewalt). Cannabis,
welches
Menschen ruhig und entspannt, friedlich und zufrieden macht und noch
niemanden
das Leben gekostet hat, im Gegenteil sogar vielen Menschen das Leben
mit körperlichen oder seelischen Schmerzen erträglich macht, wird
wahlweise mit Alkohol auf eine Stufe gestellt, natürlich ohne daraus
zu schlussfolgern, dass
eine
Gleichbehandlung nötig ist. Oder
Hanf
wird trotz dieser Fakten als
“noch schlimmer” als Alkohol gebranntmarkt. In
diesem Punkt sind die wissenschaftlichen Fakten jedoch eindeutig.
Diese
hartnäckigen
Vorurteile
gillt es zu widerlegen. Die Forschung – wo Sie eben wirklich als Frei
bezeichnet werden kann – hat mittlerweile unzählige Belege für den
medizinischen Nutzen von Cannabis geliefert,
man muss sich nur die Mühe machen, dieses zu recherchieren.
Mit welchem Recht teilt der Staat die Konsumenten der gleichen
Substanz auf in “kriminelle
Kiffer” und
“Patienten”, verfolgt Erstere mit Polizei und Gerichten und legt
Zweiteren beständig weiter
dabei Steine
in den Weg, an ihr Medikament zu kommen. Viele Ärzte sind von der
systematischen, ideologischen
Art der
Falschinformation
in
deutschen
Medien so
abgeschreckt, dass selbst diese sich nicht unabhängig über das
Thema informieren. Die USA sind hier viel weiter und müssen Vorbild
sein auf dem Weg zu einer kompletten Legalisierung und Regulierung
des Hanfmarktes. Über die Nutzpflanze Hanf haben wir noch gar kein
Wort verloren. Auch hier kann sich jeder binnen Minuten allumfänglich
per Internet über die mannigfaltigen Nutzungsmöglichkeiten dieser
Jahrtausende alten Pflanze informieren. Wer es mit Klimaschutz und
Nachhaltigkeit wirklich ernst meint, der wird am Hanf nicht
vorbeikommen. Hanftextilien, -nahrungsmittel, -plastik und -baustoffe
sind nur ein kleiner Ausschnitt.
Wo
ist die Verhältnismäßigkeit, wenn Menschen wegen einer Anbauanlage
zur Selbstversorgung eine Hausdurchsuchung erdulden
müssen. Diese
tief
in die Grundrechte eingreifenden Mittel
des Staates sollten für Gewalttäter und Verbrecher vorbehalten
sein, nicht für einfache Bürger, die sich z.B.
in
einer Notlage selbst behelfen. Während bei Diebstahl, Einbrüchen
oder Gewaltdelikten immer Menschen geschädigt werden, sind es im
Falle von Cannabiskonsumenten nur diese selbst, die vom Staat unter
der Vorgabe sie
“schützen”
zu wollen geschädigt.
Lieber
Herr Dr. Steffen, ihre
Homepage ist überschrieben mit “Mein Herz schlägt für Recht und
Freiheit”. Sind
Cannabiskonsumten davon ausgenommen? Haben Menschen, die den Joint
einem
Bier
vorziehen,
ihre Rechte verwirkt? Am
25. Juli diesen Jahres äußern Sie sich in ihrem Blog
(https://www.tillsteffen.de/2019/07/25/happy-pride-oder-ueber-die-justiz-als-schutzmacht-der-diskriminierten/)
zum jährlich in Hamburg stattfindenden CSD. Sie betonen gleich in
der Überschrift, die Justiz solle “die Schutzmacht der
Diskriminierten” sein. Was sind Cannabis- und Drogenkonsumenten
momentan anderes als eine diskriminierte Minderheit? Auch die
Pride!-Bewegung sah
sich mit
Vorurteilen und einer nicht veralteten
Moralvorsellung,
damals
rigoros durchgesetzt
durch den sich
eigentlich
als
neutral
verstehenden
Staat, konfrontiert.
Viele
Sätze, die Sie in diesem Beitrag schreiben, lassen sich 1:1 auf die
Cannabis”problematik” anwenden. Messen
Sie nicht mit zweierlei Maß!
Wir
fordern von Ihnen als dem zuständigen Senator für Justiz und
Gleichstellung der Hansestadt konkrete Maßnahmen, um den unhaltbaren
und destruktiven Status Quo zu verändern:
–
Sprechen Sie sich für die Beendigung der Arbeit der “Task Force
Drogen” ein, die seit
2016 besteht. Die Beamten sind
bei Delikten mit
Tatopfer sehr
viel sinnvoller einzusetzen
–
Arbeiten Sie im Sinne ihrer Bundesparteigenossen aktiv daran mit,
dass Betäubungsmitteln nicht meht länger mit dem Strafrecht
begegnet wird.
–
Das
BtMG und das Cannabisverbot fußen nicht auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen,
sondern moralischen und politischen Bedenken. Diese hält den
Ergebnissen der Forschung der
letzten 20 Jahre nicht
stand, diese
hat mittlerweile unzählige Beweise für
den gesundheitlichen Wert von Cannabis
als Heilpflanze erbracht.
–
Eine komplette Neubewertung insbesondere in Bezug auf die
Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns und die Verletzung der
Grundrechte vieler durch die momentane Gesetzeslage ist notwendig!
–
Unterstützen
Sie die Justizkampagne des deutschen Hanfverbands und die Bemühungen,
das Cannabisverbot durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen
zu
lassen.
–
Modellprojekte
sind ein Feigenblatt der Politik, insbesondere von Seiten der SPD,
stets gefordert in dem Wissen, das diese mit der momentanen
Gesetzeslage nicht in Einklang zu bringen sind und daher keine
Aussicht auf Realisation haben
Pressemitteilung der Ortsgruppe Hamburg des Deutschen Hanfverbands zur Demonstration vor und um das Landgericht Hamburg am 31.08.2019, 12-15 Uhr, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Mit der Einleitung von mittlerweile knapp 500 Verfahren pro Tag (!) gegen Cannabisfreunde hat die Repression gegen Hanfkonsumenten und -patienten aktuell einen Höchststand erreicht[1]. Sie zerstört nicht nur die Leben der Betroffenen, sie lähmt gleichzeitig die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Statt sich um Verbrechen zu kümmern, bei denen es neben einem Täter auch ein Opfer gibt und deren Verfolgung und Ahndung für die Opfer ein wichtiges Mittel sind, um Gerechtigkeit zu erlangen, werden stattdessen Unmengen an Kräften des Staates im Kampf gegen die Drogen gebunden. Dass dieser aussichtslos und kontraproduktiv ist, haben 122 Strafrechtsprofessoren bereits 2013 in einem offenen Brief geäußert[2]; auch der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz, sprach sich 2018 für ein Ende der Cannabisprohibition aus[3]. Suchtforscher wie Jens Reimer, der Direktor des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg oder der Mannheimer Oberarzt Derik Hermann sprechen sich ebenfalls für eine kontrollierte Abgabe von Hanf aus[4][5].
Den geschätzten jährlichen Kosten der Strafverfolgung von 2,66 Mrd. Euro[6] stehen immense Steuereinnahmen bei einer kompletten Freigabe entgegen. Colorado, welcher als erster US-Bundesstaat 2012 den privaten Gebrauch von Cannabis für Erwachsene erlaubt hat, hat dieses Jahr die 1 Mrd.-Dollar-Marke an Steuereinnahmen durch Cannabisverkauf geknackt[7]. Drei der vier Oppositionsparteien im Bundestag haben dies erkannt und mit ihren Gesetzesinitiativen im Frühjahr 2018 gezeigt, in welche Richtung es beim Thema Cannabis gehen muss[8]. Mit dem Verbot verrät der Staat zudem seine eigenen Leitsätze und die Grundrechte vieler Menschen, etwa auf eine freie Entfaltung. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, ganz zu Schweigen von der Würde der Betroffenen. Diese Vorgehensweise schafft laufend und methodisch neue Opfer, zerstört Familien und Existenzen und ist damit um ein vielfaches Schädlicher, als es der Naturstoff Cannabis je sein könnte.
Die Liste der Krankheiten, bei denen Cannabis nach dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz verschrieben werden darf, ist lang[9]. Obwohl die Wissenschaft überhaupt erst seit Mitte der 90er Jahre und vielerorts wegen des Verbots noch überhaupt nicht frei zum Thema Cannabis forschen darf, hat Sie mittlerweile unzählige Studien produziert, welche die gesundheitsfördernden Aspekte von Cannabis belegen. Die Cannabispflanze enthält je nach Sorte eine unterschiedliche Kombination an Wirkstoffen: Neben über 100 Cannabinoiden auch insgesamt bis zu 500 anderer Moleküle wie z.B. Terpene, welche ebenfalls gesundheitsfördernde Effekte besitzen[10]. Und dennoch berichten sogar Menschen mit einem Rezept davon, dass es immer noch schwer ist, Ärzte zu finden, dass es Lieferengpässe gibt und dass die Qualität des angebotenen Grases der des Schwarzmarktes z.T. sogar nachsteht[11][12]. Auch dies ist ein unhaltbarer Zustand der täglich unnötig Leid verursacht.
Hanfkonsumenten und -patienten sind mit insgesamt mehr als einer Million Menschen[13] absolut kein geringer Anteil der deutschen Bevölkerung. Paragraph 175, erst 1994 aus dem StGB gestrichen, ermöglichte für Jahrzehnte eine Verfolgung von LGBTTIQ*-Menschen, welche ebenfalls Niemandem in irgendeiner Weise geschadet hatten. Heute gilt es als Fortschrittlich und Errungenschaft der Gesellschaft, dass in diesem Land Menschen frei wählen können, wen und wie Sie lieben (obgleich noch keine vollständige Gleichstellung erreicht ist). Ein ähnlich großer Schritt in eine freiere Gesellschaft steht beim Thema Prohibition noch aus. Er ist aber angesichts der Zahlen und der dahinter stehenden Schicksale ebenso überfällig. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt, wenn ein hochgerüsteter Staat sein ganzes Arsenal an Personal, Hubschraubern[14][15], Spürhunden etc. dafür verwendet, friedliche Kiffer zu jagen. Gerade in Anbetracht sich zunehmend radikalisierender, teils terroristischer Gruppen aus dem Rechtsextremistischen und Islamistischen Milieu ist es dringend Zeit, die Prioritäten in der Strafverfolgung zu reformieren!
Wir fordern, den verheerenden Teufelskreis der Prohibition und Repression in Deutschland endlich zu durchbrechen und wollen aufzeigen, dass wir Betroffene viele sind. Bunt und laut demonstrieren wir am 31.08. von 12 bis 15 Uhr vor dem Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 für unsere Rechte und für eine vernünftige und menschliche Politik im Bereich Cannabis und Drogen. Wir werden uns symbolisch im Kreis um das Landgericht bewegen, um aufzuzeigen, wie sinnlos und schädlich die aktuelle Gesetzeslage ist. Wir fordern die Politik auf, endlich aktiv zu werden, Hanfkonsumenten endlich zu entkriminalisieren und den freien Zugang zu medizinischem Cannabis zu garantieren!
Dieser Text – Stand Mai 2019 – soll einen Überblick über die weltweite rechtliche Bewertung von Cannabis als Medizin und zum Freizeitgebrauch geben. Die Liberalisierung, losgetreten in den Niederlanden und im Kalifornien der 90er Jahre (zuerst nur für den medizinischen Gebrauch), hat weltweite Veränderungen ausgelöst. Viele Länder haben seitdem die Schädlichkeit des “Krieges” gegen die Drogen erkannt und damit begonnen, ihre Gesetze anzupassen. Geht dieser Prozess aus Sicht der Betroffenen auch verhältnismäßig träge voran, ist er dennoch nicht mehr aufzuhalten. Gab es vor den 2000er-Jahren lediglich Forschungsmittel für den Nachweis der Schädlichkeit von Cannabis, sind die medizinischen Erkenntnisse mittlerweile geradezu explodiert und dennoch steht die Forschung erst am Anfang. Die vielfältigen Indikationen, bei denen Cannabis helfen bzw. Linderung verschaffen kann, werden von immer neuen Studien untermauert. In Medien und Publikationen ohne klares politisches Interesse werden diese auch verstärkt wiedergegeben, womit Hanf auch bei der Normalbevölkerung Stück für Stück sein zu Unrecht schlechtes Image verliert.
Viele Argumente der Prohibitionsgegner sind dagegen verstaubt und hinreichend widerlegt worden. Trotzdem werden sie Aktivisten teilweise noch immer unverändert vorgehalten. Das Verständnis der Faktenlage in der Bevölkerung ersetzt aber zunehmend die vorurteilsbehaftete Sichtweise des letzten Jahrhunderts, in mehr und mehr Ländern steigt die Zustimmung für die Legalisierung von Cannabis als Medizin. Auch als vielseitiger Rohstoff, mit dem Potenzial, viele umweltschädigende Auswirkungen unserer modernen Lebensweise zu “entschärfen”, wird Hanf wiederentdeckt. Eine Umstellung auf eine ökologische und nachhaltige Wirtschaft ist ohne Hanf nicht denkbar, zu vielfältig sind die Produkte, die mit ihm erzeugt/ersetzt werden können: Kleidung, Papier, Baustoffe, Lacke, Bioplastik, Nahrung, Medizin
Obwohl
viele Länder immer noch drakonische Strafen von bis zu 20 Jahren für
den gewerbsmäßigen Verkauf verhängen, ist der Gebrauch zum
Eigenkonsum vielerorts bereits keine Straftat mehr. Leider ist er
trotzdem oft nicht voll dekriminalisiert, d.h. es >kann<
lediglich von einer Bestrafung abgesehen werden. Mittlerweile haben
aber auch ganze Länder den Privatgebrauch komplett legalisiert:
Neben 10 Bundesstaaten in den USA Uruguay, Südafrika, Luxemburg und
Zypern. Zunehmend mehr Länder erlauben außerdem den Verkauf von
Blüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 bzw. 0,3% und
CBD-Produkten. Die Weltgesundheitsorganisation hat zuletzt in einem
Brief an Kommissionspräsident António Guterres die rechtliche
Neubewertung von Cannabis gefordert. Die Risiken des Konsums würden
die momentane strafrechtliche Bewertung nicht aufwiegen. Der Handel
von Cannabisprodukten mit geringem THC-Gehalt solle uneingeschränkt
ermöglicht werden. Eine UN-weite Entscheidung wird wegen eines
Aufschubs des Prozesses durch die WHO für 2020 erwartet.
In
Deutschland sind “Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr,
Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb
und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis” nach §§ 29 ff.
BtMG strafbar. Ausgenommen ist Nutzhanf, doch auch für dessen Anbau
benötigt man eine Sondergenehmigung und hat starke Auflagen zu
erfüllen. Dieses Prozedere erschwert den Anbau unnötig und erklärt,
wieso Deutschland noch verhältnismäßig wenig Nutzhanf anbaut. Im
Schnitt etwa soviel wie Österreich oder die Niederlande (ca. 1,500
ha). Im Vergleich zum Vorreiter in Europa, Frankreich mit 17.000
Hektar ein sehr geringer Wert. [1]
Seit
dem 10.3.2017 und der vorangegangenen Verabschiedung des
“Cannabis-als-Medizin”-Gesetzes im Januar ist eine Abgabe von
Cannabisblüten an Patienten in sog. “Begründeten Einzelfällen”
erlaubt. Dazu müssen nach Einschätzung des behandelnden Arztes
diese Mittel spürbar “positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen
oder die Symptome lindern”. De Facto gibt es bei der Verschreibung
noch etliche Hürden für Patienten, mancher muss bspw.
“austherapiert” sein, d.h. keine der alternativen Therapien “hat
bisher zum Erfolg geführt”. [2]
Im diesem Gesetz geregelt ist auch, dass Deutschland in Zukunft den Anbau von Medizinalhanf selbst kontrolliert und überwacht, dafür wurde beim BfArm die sog. “Cannabisagentur” eingerichtet. Zurzeit werden noch alle medizinischen Blüten aus dem Ausland, v.a. aus den Niederlanden und Kanada, bezogen, die Agentur hat jedoch im April diesen Jahres endlich Zuschreibungen an Bewerber erteilt. Damit dürfte die Produktion auf deutschem Boden in naher Zukunft endlich beginnen. Die zu produzierende Menge von 10.400 kg Cannabis ist verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg und 13 Lose á 200 kg Jahresmenge gedeckelt. Um diese haben sich insgesamt 79 Bieter beworben.Die erste Ernte in Deutschland ist geplant für das 4. Quartal 2020. [3]
Der DHV schätzt den Gesamtbedarf für Patienten und Freizeitkonsumenten zusammen mit bis zu 250 Tonnen pro Jahr um ein vielfaches Höher ein. Daher ist auch weiterhin mit Engpässen bei der Versorgung mit “Deutschem Gras” zu rechnen. [4]
Währenddessen gillt für alle Bürger, die Cannabis als Freizeitdroge und zur Erholung konsumieren, weiter das Verbot. Auch die sog. “geringe Menge” von je nach Bundesland bis zu 7,5g THC schützt nicht automatisch vor einer Verfolgung bzw. Verurteilung. So liegt man bereits mit etwa 50 Gram Cannabis von guter Qualität über diesem Wert und läuft Gefahr, nach dem Abs. 1 des BtMG eine “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr” zu kassieren. Die Zahl der Cannabisverfahren steigt jedes Jahr auf mittlerweile ca. 179.000. Das sind 0,2% der Gesamtbevölkerung, die Kosten dafür werden auf 5,2 und 6,1 Milliarden geschätzt, mögliche Steuereinnahmen durch Legalisierung werden auf bis zu 2,66 Milliarden geschätzt. [4] [5]
Viele Ärzte weigern sich noch prinzipiell, Cannabis zu verschreiben und wissen dabei auch die Bundesärztekammer hinter sich. Diese verfasst regelmäßig Stellungnahmen zum Thema Cannabis als Medizin, zuletzt zu den Gesetzesinitiativen der Opposition zur Freigabe/Kontrollierten Abgabe im März diesen Jahres durch Grüne, Linke und FDP (“Cannabis-Kontroll-Gesetz”). Diese planten unter anderem, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für Cannabis zu streichen. Die Bundesärztekammer kann laut eigener Aussage “keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz” für eine medizinische Wirkung von Cannabisblüten und -extrakten finden und zeigt sich damit ignorant bis beratungsresistent. Die Ablehnungsquote bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme liegen laut ihrer Aussage zur Zeit bei 30 – 40%. [6]
Obwohl der Verkauf von Hanfsamen in Deutschland nach dem BtMG verboten ist, ist die Einfuhr aus dem EU-Ausland nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs erlaubt. Das gleiche gillt für Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2%. Produkte, diese dürfen frei verkauft werden, allerdings ausdrücklich nicht zum Konsum.
In Frankreich ist neben dem Besitz auch der Konsum von Cannabis illegal. Eine Ausnahme bildet auch hier der Nutzhanf mit unter 0,2% THC. CBD-Produkte sind nicht zum Verkauf gestattet, dürfen aber aus dem Ausland bezogen werden, ebenso Seeds, solange diese nicht zum Zwecke des Anbaus verwendet werden. 2013 wurde der Gebrauch von Cannabis zur Herstellung von Arztneimitteln (nicht Blüten) erlaubt, unter ähnlich erschwerten Bedingungen für Patienten wie in Deutschland. Präsident Macron versprach in seiner Präsidentschaftskampagne eine Reform der Drogenpolitik, nicht jedoch eine komplette Dekriminalisierung. Seit 2018 führt der Besitz kleinerer Mengen Drogen nicht mehr zu einer Anklage/Verurteilung, der Betroffene wird in diesem Falle zuerst gerichtlich vorgeladen. Frankreich steht beim Konsum von Cannabis auf Platz 4 in Europa. [5] [10]
In den Niederlanden sind der Konsum und Verkauf lediglich geduldet, d.h. die Polizei sieht bei Mengen unter 5g weg. Coffeshops sind jedoch gezwungen, ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Für Mengen über 5 Gramm kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren und eine Strafe von bis zu 18.500€ ausgesprochen werden. Der Anbau von 5 Pflanzen zur Selbstversorgung wird toleriert. Hanfsamen und CBD-Produkte unterliegen nicht der niederländischen Drogengesetzgebung. Patienten können in den Niederlanden seit 2003 Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen, dies ist jedoch oft teurer als in den Coffeeshops. 2018 wurde die Einführung von legalem Anbau in vorerst 10 Provinzen der Niederlande beschlossen und befindet sich im Prozess der Bewertung durch involvierte Behördenstellen und Polizei. Durch die Erkenntnisse dieses “Modellprojekts” soll der schrittweise Übergang zu einem legalen Markt ermöglicht werden. Verbunden ist dies mit einer “aktiven” Informationskampagne über die Gefahren des Gebrauchs. [5] [7] [14]
Das Vereinigte Königreich verhängt für Besitz und Anbau erhebliche Strafen: Bei kommerziellem Anbau können bis zu 14 Jahre Haft verhängt werden, bei Besitz bis zu 5 Jahre und eine Geldstrafe ohne festgelegte Höchstgrenze. Samen sind ähnlich wie in anderen Ländern legal zu erwerben, solange sie nicht zum Anbau benutzt werden. CBD-Produkte mit medizinischem Nutzen sind legal. Fachärzte in Großbritannien dürfen seit dem 1. November 2018 medizinisches Cannabis verordnen. [5] [7]
Spanien duldet Anbau und Konsum in “Social Clubs”, solange dieser “im Geheimen” stattfindet. Er darf nicht kommerziell motiviert sein, alle Einnahmen müssen in den Clubs verbleiben bspw. Für das Gehalt der Angestellten oder die Gestaltung der Clubräume. Es gab vereinzelt schon Aktionen von Gerichten und Polizei gegen CSC’s im Großen und Ganzen können diese aber frei operieren. Der Verkauf von Samen und CBD-Produkten mit weniger als 0,2% ist gestattet. [5]
Ebenfalls hohe Strafen drohen in Italien – wenn bewiesen werden kann, dass der Anbau unter kommerziellen Gesichtspunkten ausgeführt wurde – von 6-20 Jahren Haft oder Geldstrafen von bis zu 75.000€. Eine Pflanze zum Eigenbedarf wird toleriert (sic). Ähnlich wie in Deutschland wird der Eigenbedarf grundsätzlich nicht verfolgt, trotzdem gibt es hier oft Anklagen, da die geringe Menge anders als bei uns nicht genau festgelegt ist. Im Januar 2019 reichte die regierende 5-Sterne-Bewegung einen Antrag zur Legalisierung im Italienischen Parlament ein, dieser wurde aber vom Koalitionspartner, der Lega Nord abgelehnt. In Italien sind CBD-Produkte mit einem THC-Anteil von unter 0,6 Prozent legal erhältlich. [5]
Die
Schweiz erlaubt den Anbau von Nutz- bzw. Faserhanf mit bis zu
einem Prozent THC, CBD-Produkte sind erlaubt und können schon in
Zigarettenform an jedem Kiosk erworben werden. Für Sorten mit über
einem Prozent THC gelten ähnliche Gesetze wie in anderen Staaten,
Anbau, Erwerb und Besitz sind weiterhin illegal und werden mit
Strafen von einem bis zu 20 Jahren geahndet. Dafür muss gewerbliches
und bandenmäßiges Handeln vorliegen. Bei einer Grenze von 10 Gramm
sind Erwerb, Konsum straflos, eine Weitergabe, solange sie
unentgeldlich passiert, wird ebenso nicht verfolgt, der Konsum darf
aber nicht in der Öffentlichkeit stattfinden. [5]
Österreich hat eine geringe Menge von 20 Gramm THC angesetzt, nach der Gelegenheitskonsumenten geschützt werden sollen. Eine Anzeige diesbezüglich wird jedoch nur 2 Jahre “zurückgesetzt”, d.h. wenn in dieser Probezeit ein erneutes Vergehen registriert wird, wird das erste Verfahren wieder aufgenommen. Es kann eine sog. “Gesundheitsbezogene Maßnahme” angeordnet werden, in der z.B. Beratungsgespräche wahrgenommen werden müssen und eine regelmäßige Abgabe von Urinproben verordnet werden. Im Januar 2016 wurde die Entkriminalisierung des privaten Gebrauchs beschlossen. Österreich hat im Dezember 2018 mit der Umsetzung der “Novel Food”-verordnung den Verkauf von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika verboten, Blüten und Pflanzen mit weniger als 0,3% THC sind von der Verordnung, sowie vom “Suchtmittelgesetz” nicht betroffen und dürfen zur Zeit noch verkauft werden. Letztes Jahr hat die neue, rechte Regierung der ÖVP und der FPÖ unter Ministerpräsident Kurz allerdings wieder ein striktes Cannabisverbot angekündigt. In Österreich ansässige Cannabisunternehmen erwägen unter diesen Voraussetzungen die Abwanderung in liberalere Länder und haben damit zum Teil schon begonnen. [5] [15] [16] [17]
Medizinisches
Cannabis darf seit 2013 in Tschechien, 2015 in Kroatien,
2017 in Polen, 2017 in Deutschland, 2018 in
Großbrittanien, seit Februar 2019 in Zypern, seit Mai
2019 in Litauen verschrieben werden. Luxemburg hat 2018
als erstes europäisches Land die komplette Legalisierung für die
eigenen Bürger ab 2019 beschlossen. Zypern folgte im Februar
(2019). [5] [10]
In einem Modellprojekt bekommen seit 2018 auch Patienten (bspw. Bei MS oder Krebs) in Dänemark experimentell Pflanzenteile und -extrakte verabreicht. Sonst können nur Medikamente auf Cannabisbasis (Sativex, Marinol und Nabilone) verschrieben werden. Dänemark plant bereits den staatlich regulierten und kontrollierten Anbau von Cannabis zur Herstellung der Präparate. Des Weiteren wird der illegale Cannabishandel in Kopenhagen (im Stadtteil Christiania in der sog. “Pusher – Street”) geduldet. 88% der Dänen befürworten Cannabis als Medizin, jedoch nur 43% die komplette Legalisierung (zu 43% dagegen). Auch hier gibt es ein Equivalent zur geringen Menge, dies liegt bei 9.9g. Ab 100g drohen Gefängsnisstrafen. [10]
10g Gras bzw. 15g Haschisch gelten in Finnland als Eigengebrauch. Eine kleine Zahl Patienten bekommt Medikamente auf Cannabisbasis. In Irland gibt es eine “Three-Strikes”-Regelung für den Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch mit subsequent höheren Geldstrafen. Handel gilt als schwere Straftat. Es gibt von einigen Parteien bzw. Initiativen Legalisierungsbemühungen. [10]
Estland hat die Angabe für den Eigengebrauch auf 7.5g gesetzt. Höhere Mengen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Provinz “Kanepi” beschloss in 2018 die Nutzung des Hanfblattes auf seiner Flagge aufgrund der reichen agrikulturellen Anwendungsgeschichte in diesem Raum, insbesondere zum Schiffsbau. Hanf wurde zu diesem Zweck von dort aus im 16. Jh. unter anderem über die Hanse an die Niederlande verkauft. “Kanep” ist das estnische Wort für Cannabis. In Letland drohen bei größeren Mengen bis zu 15 Jahren Gefängnis. 2015 gab es eine Initiative zur Dekriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen (20-30g) und zum Heimanbau von 2-3 Pflanzen, die im Lettischen Parlament abgelehnt wurde. [10]
Norwegen hatte lange eine der restriktivsten Drogengesetze in der EU. 2016 wurde der medizinische Gebrauch anerkannt. 2017 forderte eine Arbeitsgruppe des Parlaments eine Reform der Drogengesetzgebung, es wurde die Dekriminalisierung kleiner Mengen zum persönlichen Gebrauch gefordert. Dies geschah unter anderem auf Druck von Lobbyorganisationen. Eine neue Arbeitsgruppe soll bis zum Dezember 2019 Empfehlungen für die Regierung erarbeiten. Rumänien, wo Archeologen einige der ältesten Zeugnisse des Gebrauches von Cannabis als Rauschmittel fanden (in Frumușica und Gurbănești), ist die Verschreibung von Cannabis mit weniger als 0,2% THC seit 2013 möglich. Schweden verfolgt eine rigorose Drogenpolitik: Eine MS-Patientin wurde im Jahr 2008 medienwirksam wegen eines Wiederholten Verstoßes gegen das Verbot von Cannabis zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen sie ließe die Motivation vermissen, ihren Konsum einzustellen. Lediglich Sativex-Spray wird einigen Patienten verschrieben. Slovenien hat 2013 die medizinische Nutzung von Cannabinoid-preparaten (nicht aber Cannabis als solches) verabschiedet. Der Besitz kleiner Mengen gilt hier nicht als Straftat. In der Slovakei versuchte 2018 der damalige Justizminister Lucia Žitňanská ein Gesetz zur Entkriminalisierung kleiner Mengen von Drogen durchzusetzen (1g Cannabis, 0,2g Pervitin/Methamphetamin, 0,5g Heroin sowie 0,3g Kokain). Er scheiterte am Widerstand innerhalb seiner Partei, der Slovac National Party (SNS) und trat daraufhin zurück. Sein Nachfolger warf der SNS vor, keinerlei Bestrebungen für eine Dekriminalisierung zu verfolgen. In Ungarn steht Cannabis in seiner Bewertung auf einer Stufe mit Heroin, Besitz, Erwerb und Konsum sind allesamt illegal. Es gibt Ausnahmen für den Persönlichen Gebrauch von 1g THC, bei dem statt einer Strafe eine 6-monatige Therapie verordnet werden kann. Besitz größerer Mengen bzw. Verkauf derselben wird mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft. [8] [10]
In den USA haben 33 der 50 Bundesstaaten den Gebrauch von Cannabis als Arzneimittel legalisiert. In 10 Bundesstaaten ist Cannabis für den persönlichen Gebrauch für über 21-Jährige legalisiert (Alaska, Kalifornien, Colorado, Oregon, Maine, Massachusetts, Michigan, Nevada, Vermont und Washington. Außerdem der Bundesdistrikt und Regierungssitz Washington D.C. sowie Guam und das Commonwealth der Nördlichen Marianen). In den Bundesstaaten New Mexico, New York und New Jersey wird von den jeweiligen Regierung die Legalisierung vorbereitet. 61% der (Nord-)Amerikaner unterstützen laut einer Umfrage in 2018 die vollständige Legalisierung. Amerika ist das Land mit der weltweit größten Anteil an Gefangenen gemessen an der Gesamtbevölkerung (ca. 2,5 Mio. Oder fast 1%). Die Zahl der wegen Drogenvergehen verurteilten Menschen ist seit den 80ern, wo harte Drogengesetzgebungen (wie z.B. das sog. Mandatory Minimum = verpflichtende Mindeststrafen) verabschiedet wurden, um das 12-fache angestiegen (!). Von den bundesweit in 2017 1,6 Millionen Festnahmen gehen sage und schreibe 1,4 Millionen auf den Besitz von Drogen zurück (85,4%). Die USA geben jährlich Schätzungen nach bis zu 47 Milliarden Dollar für den Kampf gegen die Drogen aus (Stand 2017).[9] [10]
Kanada
hat im November 2018 die Legalisierung und der Verkauf durch
Fachgeschäfte beschlossen, dennoch gillt noch ein Maximum von 30g
Besitz zum Eigenbedarf und erlaubt ist nur der Anbau von lediglich 4
Pflanzen zur Selbstversorgung. [10] Im Süden der USA hat 2013
Uruguay als erstes Land weltweit die vollständige Freigabe
von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Der Verkauf erfolgt hier
über die Apotheken und offeriert bisher lediglich wenige Sorten mit
niedrigem THC-Gehalt [5] [10] Argentinien toleriert
medizinischen Gebrauch in privaten Räumen (2016) und hat den
Medizinischen Nutzen von CBD 2017 bestätigt/genehmigt, Brasilien
hat den Besitz geringer Mengen zwar dekriminalisiert, diese Mengen
jedoch nicht genau festgelegt. Kolumbien, welches wie Mexiko
eine blutige Geschichte im “War on Drugs” erlebt hat
(Todesschwadrone und Paramilitärische Einheiten gegen Guerilleros
der FARC, ELN und anderer, alle ins Geschäft mit illegalen Drogen
verwickelt) hat 2009 den Besitz kleiner Mengen zum Eigenbedarf
dekriminalisiert. Im Jahr 2012 forderte der damalige Präsident
Santos die Legalisierung aller Drogen, um die Kartelle im Land zu
schwächen. Ecuador hat den Konsum von Drogen in seiner
Verfassung von 2008 von einer Straf- zu einer Gesundheitsaufgabe
herabgestuft. Bis zu 10g Cannabis gelten hier als Eigenbedarf. In
Peru liegt diese Grenze bei 8g, Cannabisöl wurde 2017 als
Medizin erlaubt. Guatemalas Präsident Molina forderte 2012
die Legalisierung aller Drogen vor der Versammlung der Vereinten
Nationen. Honduras als Durchgangsland für Drogenkuriere (v.a.
Kokain) leidet unter einer Mordrate von 8-10 pro Tag (bei 7 Mio.
Einwohnern), 70% davon sollen aufs Konto der Drogenkartelle gehen.
2008 forderte der damalige Präsident Zelaya die USA auf, sämtliche
Drogen zu legalisieren. Laut seiner Aussage seien alle Transitländer
(Guatemala, El Salvador, Costa Rica und Mexiko) davon betroffen. [10]
[11]
Mexiko beschloss die Dekriminalisierung des persönlichen Gebrauchs von Drogen 2009. Im Oktober 2018 urteilte der Oberste Gerichtshof Mexikos, dass die Verfolgung von Freizeitkonsumenten gegen die Verfassung verstößt. So ist Cannabis nach Gesetz immer zwar immer noch illegal, die Verfolgung ist aber ausgesetzt. Obwohl 73% der mexikanischen Bevölkerung die medizinische Anwendung befürwortet, unterstützen nur 7% eine komplette Legalisierung. Trotzdem kündigte die Partei des designierten Präsident Mexikos, Andrés Manuel López Obrador, im November 2018 die Legalisierung von Cannabis an. Der Drogenkrieg hat Mexiko auf Platz 2 hinter Syrien bei den zivilen Opferzahlen katapultiert.[10] [11]
In
Israel ist der Konsum für medizinische Zwecke mit ärztlichem
Rezept erlaubt. Auf den (illegalen) Besitz von bis zu 15 Gramm stehen
bis zu drei Jahre Gefängnis, für größere Mengen gilt eine
Maximalstrafe von 20 Jahren.[4] Im Juli 2018 verabschiedete die
Knesset ein Gesetz zur Dekriminalisierung, welches von der Cannabis
community aber nicht als solches anerkannt wird. In der
Cannabisforschung ist Israel neben Kanada ein führendes Land,
welches auch auf den zukünftigen Export von Medizinalhanf setzt.
[10]
Russland hat 2004 seine Drogengesetzgebung reformiert und Eigengebrauch von einer Straftat zu einem Vergehen abgestuft, vorher genügte der Besitz eines Joints bereits für eine Gefängnisstrafe. 2016 wurde die auf 20g angesetzte Menge zum Eigenbedarf auf 6g herabgesetzt. [10]
Malaysia,
wo die verpflichtende Todesstrafe für Groß-drogenkuriere (sic)
gillt, wird über eine Freigabe von Cannabis diskutiert (2018),
Thailand beschloss, ebenfalls in 2018, die Nutzung von
Cannabis als Medizin, Südkorea erlaubt Epidiolex, Marinol und
Sativex; Blüten und Extrakte bedürfen einer Einzelfallprüfung. Der
Import von Medizinalhanf soll dort in diesem Jahr begonnen haben. Sri
Lanka, welches einen tradionellen Umgang (Arjuveda) mit der
Hanfpflanze Hanf pflegt, verfolgt den medizinischen Gebrauch nicht.
[10] [12]
Auf
dem Afrikanischen Kontinent hat nur Südafrika bis jetzt eine
Legalisierung von sowohl Cannabis als Medizin als auch zum
Freizeitgebrauch beschlossen. Der Verfassungsgerichtshof urteilte
2018, dass es keine Maximalmenge gibt, die Erwachsene besitzen,
konsumieren und anbauen dürfen. Zimbabwe legalisierte 2018
als zweites afrikanisches Land den medizinischen Gebrauch und plant
den Abau. In Marokko und Ägypten wird das Verbot nicht
immer strikt angewendet, in diesen ist wie in allen restlichen
afrikanischen Ländern Besitz und Konsum illegal. [10] [12]
In
Australien, wo jeder dritte Bürger über 22 Cannabis probiert
hat, wurde medizinisches Cannabis 2016 legalisiert, seit 2017 wird
für diesen Zweck von der Regierung überwacht angebaut. In
Neuseeland wurde 2009 wurde eine Gesetzesinitiative für den
medizinischen Gebrauch eingebracht, die scheiterte. Seit 2016 können
medizinische Cannabisderivate verschrieben werden, andere
Cannabiserzeugnisse bedürfen ebenfalls einer Einzelfallprüfung.
Eine Änderung der Drogengesetzgebung in 2018 erlaubt todkranken
Patienten den Gebrauch medizinaler Blüten. Die mitregierende Grüne
Partei Neuseelands hat für die nächste Wahl ein landesweites
Referendum über die Legalisierung von Cannabis in 2020 beschlossen.
[10] [12]
Cannabissamen können in folgenden europäischen Ländern aus dem EU-Ausland bezogen werden: