Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

#Gewalt gegen #Frauen darf in unserer #Gesellschaft keinen Platz haben!

Dennoch erleben viele Frauen in ihrem Alltag Gewalt: Alle fünf Minuten wird in #Deutschland eine Frau misshandelt, gestalkt oder bedroht. Wir dürfen nicht wegschauen, wenn wir irgendwo Gewalt vermuten, sondern müssen aktiv werden und auf #Hilfsangebote aufmerksam machen.

Eine wichtige #Anlaufstelle ist das bundesweite #Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Dort gibt es #Beratung und #Vermittlung an spezialisierte #Hilfseinrichtungen vor Ort, #kostenfrei und #anonym, rund um die Uhr und in 18 Sprachen

#schweigenbrechen

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

#Gewalt gegen #Frauen darf in unserer #Gesellschaft keinen Platz haben!

Dennoch erleben viele Frauen in ihrem Alltag Gewalt: Alle fünf Minuten wird in #Deutschland eine Frau misshandelt, gestalkt oder bedroht. Wir dürfen nicht wegschauen, wenn wir irgendwo Gewalt vermuten, sondern müssen aktiv werden und auf #Hilfsangebote aufmerksam machen.

Eine wichtige #Anlaufstelle ist das bundesweite #Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Dort gibt es #Beratung und #Vermittlung an spezialisierte #Hilfseinrichtungen vor Ort, #kostenfrei und #anonym, rund um die Uhr und in 18 Sprachen

#schweigenbrechen

11 Fragen – Die Auswertung

Am 23. Februar 2020 sind die nächsten Bürgerschaftswahlen in Hamburg. Wie berichtet haben wir alle Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft angeschrieben und ihnen elf Fragen zu ihrer Drogenpolitik gestellt. Zusätzlich haben wir uns die aktuellen Wahlprogramme aller fünfzehn zur Wahl stehenden Parteien angeschaut. Pünktlich zum Start der Briefwahl, dürfen wir Euch heute unsere Auswertung bekannt geben. Ab morgen könnt ihr in Eurer Wahlgeschäftsstelle wählen gehen.

Ausdrücklich möchten wir alle Wahlberechtigten auffordern: Geht wählen!

Natürlich kann die Drogenpolitik nicht der Einzige Aspekt sein, um einer Partei sein Vertrauen zu schenken. Aber verrät dieser doch sehr viel mehr über das Programm einer Partei als viele andere. Alle die noch unsicher bei der Vergabe ihrer Stimme sind, empfehlen wir den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Ab dem 23. Januar könnt ihr ihn nutzen!

Die Antworten

Die AfD in Hamburg kann aufgund begrifflicher Unschärfe unserer Fragestellungen nicht differenziert genug und damit seriös antworten. Zudem vermutet und erkennt sie suggestive Formulierungen unserer Fragen und zum Teil eine manipulative Ausrichtung. Wir mussten weinen, vor Lachen.

Keine Antworten der AfD
hat aktuell auch kein Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2020, sondern nur für 2015

Die SPD Hamburg gibt der Suchtpräventation Vorrang und möchte die erfolgreiche Arbeit der Suchtberatung weiter unterstützen und ausbauen. Ansonsten ist sie der Ansicht, dass es weiterhin strafrechtlicher Maßnahmen bedarf und hält die geltenden Regelungen bei Cannabishandel für ausreichend. Zwar sei ihr nicht daran gelegen, Konsumenten zu kriminalisieren, der Handel solle aber weiter bestraft werden. Sinnvolle Gesetzesänderungen müssten geprüft werden. Auch wenn das Anliegen durch den eigenen Anbau, die Risiken des Schwarzmarkts nachvollziehbar sei, ist der Anbau von Hanfpflanzen für Privatpersonen verboten. Veränderte Rahmenbedingungen könnten ein Anlass sein, diese Verfügung auf Aktualität zu prüfen. In Hamburg gilt die allgemeine Verfügung zur Anwendung des § 31a BtMG. Was die SPD hiermit meint, hat sich uns nicht erschlossen.

Kurios: laut SPD ist der Beistz geringer Mengen in Hamburg straffrei, was eine Dekriminalisierung bedeuten würde. In Wirklichkeit kann solchen Fällen lediglich von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Die SPD hat gemeinsam mit den Grünen das Thema Modelprojekte mit dem Ergebnis geprüft, dass ein solches auf der gegenwärtigen Rechtsgrundlage nicht möglich sei. Sie steht der Abgabe von Cannabis für Erwachsene zu Konsumzwecken kritisch gegenüber. Beim Thema Drugchecking muss laut SPD genau hingesehen werden was gemeint sei, es könne jedoch sinnvoll sein. Man wolle die Ergebniss des Berliner Projekts abwarten. Die SPD Hamburg sieht bei Cannabis als Medizin keinen Handlungsbedarf.

Die Antworten der SPD
Wahlprogramm der SPD zur Bürgerschaftswahl

Für die Hamburger CDU ist nicht die behauptete Kriminalisierung der Grund für sozialen Abstieg, dieser sei Begleiterscheinung des Konsums. Regelmäßiger Drogenkonsum verändert die Persönlichkeit, schädigt die Gesundheit und treibt Menschen in die soziale Isolation. Sie hält am grundsätzlich strafbewehrten Verbot fest. Bestehende Regelungen sollen unverändert beibehalten werden. Sie seien unabdingbar für den Erfolg der generalpräventiven Wirkung, damit sei der Abschreckungseffekt in Bezug auf Meinungsbildung, Konsumorientierung, Schädlichkeitsbewertung und Konsumverhalten gemeint. Von einer Legalisierung würden vor Allem die Drogenhändler profitieren, da diese dann Chrystal Meth verkaufen würden. Zwinkersmilie.

Die Hamburger CDU hält die aktuelle Verordung zur geringen Menge für sinnvoll und befürwortet eine bundesweite Vereinheitlichung auf 6 Gramm. Sie lehnt die kontrollierte Cannabisabgabe kategorisch ab. Alleine durch eine Diskussion über ein Modelprojekt wird der Cannabiskonsum verharmlost und romantisiert. Bei der Bewertung der Ergebnisse aus Länder mit einer liberalisierten Drogenpolitik wartet die CDU mit alternativen Fakten auf. Vor allem Kinder und Jugendliche würden früher, häufiger und mehr konsumieren. Es gibt kein Recht auf Rausch, Drugchecking erwecke den Eindruck, dass saubere Drogen gesünder seien, dies sei laut CDU geradezu zynisch. Es sei grober Leichtsinn sich nach einem Joint am Vorabend am nächsten Morgen wieder ans Steuer zu setzen. Eine Legalisierung hätte fatale Signalwirkung. Bei Cannabis als Medizin sieht die CDU Hamburg auch keinen Handlungsbedarf.

Die strafrechtliche Bekämpfung sei für die CDU Hamburg zentrales Anliegen.

Die Antworten der CDU
Wahlprogramm der CDU zur Bürgerschaftswahl

Die Hamburger FDP fordern eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene und sehen durch die Repression immense Ressourcen bei der Polizei gebunden, die besser eingesetzt werden könnten. Die Rechtslage beim Eigenanbau solle jedoch nicht aufgeweicht werden, die Vorschriften zur geringen Menge sollen bundesweit harmonisiert werden. Diese Romantiker haben bereits mehrfach einen Modelversuch gefordert. Zuletzt mit einem Antrag im Jahr 2015 der lediglich mit den Stimmen der Linken untersützt wurde und mit den Stimmen der SPD, CDU, Grüne und AfD abgelehnt wurde. Ähnlich wie die CDU sieht die FDP im Drugchecking die Gefahr, dass eine Pseudosicherheit vermittelt werde. Grenzwerte im Straßenverkehr wie beim Alkohl hält die FDP nicht für sinnvoll. Sie sieht zwar Handlungsbedarf bei Cannabis als Medizin, bietet aber keine Lösungen an. Die FDP befürwortete in einem Antrag den Einsatz sogenannter Drogenscanner mittels Ionentechnik in den JVAs.

Die Antworten der FDP
Das Wahlprogramm der FDP zur Bürgerschaftswahl

Bündnis 90/Die Grünen halten die repressive und kriminalisierende Drogenpolitik für gescheitert. Sie streiten im Bund für die Einführung eines Cannabiskontrollgesetzes, das Anbau, Handel und Abgabe reguliert, nur so ließen sich Jugend- und Verbraucherschutz umsetzen. Beim Eigenanbauf für den persönlichen Gebrauch setzt sie keine eigenen Akzente und vertraut auf die Bundespartei. Eine Anhebung der geringen Menge soll überprüft werden. Sobald in Deutschland rechtlich umsetzbar, befürworten die Grünen ein Modelprojekt und Drugchecking soll etabliert werden. Der bloße Gebrauch von Cannabis darf nicht mehr zu Zweifeln an der Fahreignung führen. Grundsätzlich muss eine Vergleichbarkeit bei der Überprüfung der Fahreignung gewährleistet sein. Beim Thema Cannabis als Medizin sehen die Grünen ebenfalls keinen Handlungsbedarf. In der kommenden Legislaturperiode wollen sie sich für wirksame Prävention, Jugendschutz, Entkriminalisierung und Selbstbestimmung einsetzen.

Für die Grünen sieht ein regulierter Cannabismarkt wie folgt aus: Cannabisgeschäfte und der Anbau unterliegen strengen Auflagen, das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention absolviert haben. Der ganze Wirtschaftsverkehr wird gesetztlich reguliert.

Die Antworten der Grünen
Das Wahlprogramm der Grünen zur Bürgerschaftswahl

Auch die Linke sieht die repressive Drogenpolitik für gescheitert, sie verschlinge bis zu 80% der finanziellen Ressourcen in Strafverfolgung und -vollzug, welche in bessere Präventions- und Hilfsangebote investiert werden könnten. Sie steht für eine staatlich organisierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene unter Einhaltung des Jugendschutzes. Die Linke möchte den Anbau zum Eigengebrauch legalisieren, die geringe Menge soll bis dahin auf 15 Gramm erhöht werden. Drugchecking muss legalisert werden, so die Linke. Desweiteren befürwortet sie die Einführung wissenschaftlich begleiteter Modelprojekte. Im Straßenverkehr lehnt sie eine Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ab und befürwortet eine generelle Prüfung der Fahrtüchtigkeit und deren Testverfahren. Keinen Handlungsbedarf bei Cannabis als Medizin sieht die Linke als einzige Partei nicht. Sie fordert die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei den Krankenkassen und Schulungen für Polizei und Apotheken zum aktuellen rechtlichen Stand. Die Liste der in der aktuellen Legislaturperiode eingebrachten Initiativen ist die längste aller Parteien, Social Cannabis Clubs könnten für die Linken modelhaft für die kontrollierte Abgabe von Cannabis stehen.

Die Antworten der Linken
Das Wahlprogramm der Linken zur Bürgerschaftswahl

Von den restlichen Parteien haben lediglich die Piraten noch eigene drogenpolitische Punkte in ihrem Programm. Sie steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Von allen Parteien hat sie das fortschrittlichste Konzept.

Das Wahlprogramm der Piraten Partei

Zusammenfassung und Wahlempfehlung

Die CDU und SPD sind weiterhin schlicht unwählbar, wer ein Vorankommen in der Drogenpolitik will sollte sein Kreuz bei einer anderen Partei machen. Die FDP hat schon einige gute Ansätze, verfolgt aber eher die Interessen der Wirtschaft. Die Grünen punkten vor Allem mit der Bundespartei und ihrem Cannabiskontrollgesetz. Die Linke punktet und hat in der aktuellen Legislaturperiode am meisten gezeigt, wie sie die Drogenpolitik voranbringen möchte. Gemeinsam mit den Piraten hat sie die fortschrittlichsten Ansichten.

Schlussbemerkung

Und nun der vielleicht wichtigste Hinweis zum Schluss. Jeder, dem Cannabispolitik am Herzen liegt, sollte den Parteien mitteilen, warum er sie gewählt oder nicht gewählt hat! Das erhöht das Gewicht einer einzelnen Stimme enorm! Gerade in Bezug auf Grüne und Linke ist das wichtig, da sie gute Ansätze zeigen, aber scheinbar noch nicht ganz begriffen haben, wie gut sie mit diesem Thema punkten können. Es reicht ein Dreizeiler wie:

“Ich habe Ihnen diesmal meine Stimme gegeben, weil Sie sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzen und erwarte von Ihnen, dass Sie das Thema die nächsten fünf Jahre auch voranbringen!”

“Ich hätte mir vorstellen können, sie dieses Jahr bei der Bürgerschaftswahl 2020 zu wählen, habe aber wegen ihrer repressiven Drogenpolitik davon Abstand genommen.

Bürgerschaftswahl 2020 – 11 Fragen

Am 23. Februar 2020 finden die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Alle in der aktuellen Legislaturperiode in der Bürgerschaft vertretenen Parteien haben wir deshalb heute angeschrieben.

Für unsere Mitglieder und Unterstützer möchten wir gerne wissen, welche Parteien für ihre Interessen einstehen und welche Ziele in der Zukunft erreicht werden sollen.

In Zusammenarbeit mit der Hanf Initiative Frankfurt, welche für die Erstellung des Fragebogens zuständig war, stellen wir elf Fragen zum Thema Drogenpolitik. Wir baten um zeitnahe Beantwortung und werden die Ergebnisse auswerten, aufbereiten und hier veröffentlichen.

  1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?
  2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
  3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
  4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der „geringen Menge“ nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?
  5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?
  6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis (Stichwort „Drug Checking“)?
  7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?
  8. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie beim Einsatz von Cannabis als Medizin?
  9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
  10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?
  11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Kundgebung vor Justizbehörde

Gestern, am Donnerstag den 17. Oktober 2019, haben wir uns unter dem Motto “Teufelskreis durchbrechen – Hanf ist kein Verbrechen” vor der Hamburger Justizbehörde versammelt um gemeinsam auf die dramatische Situation vieler Cannabiskonsumenten hinzuweisen.

Vor bis zu 30 Mitstreitern haben wir öffentlich Herrn Dr. Streffen angemahnt, sich die Situation, mit der sich viele Konsumenten in Hamburg konfrontiert sehen, zu vergegenwärtigen und unsere Forderungen laut verkündet.

Dem stellvertretenden Pressereferenten Herrn Sulzmann konnten wir unser persönliches Anschreiben an den Senator Dr. Steffen, mit einem Forderungskatalog übergeben.

Im nächsten Monat werden wir unsere Kundgebung vor der Behörde für Inneres und Sport, Johanniswall 4, 20095 Hamburg abhalten. Mit jeder weiteren Kundgebung wollen wir mehr Menschen erreichen und animieren, gemeinsam mit uns, für unsere Rechte auf die Straße zu gehen.

Unser Fazit, die Justizbehörde hat sich gesprächsbereit gezeigt. Das ist schon viel mehr als wir eigentlich erwartet haben. Mit der Zeit werden wir sehen, ob wir mit der Behördenleitung weiter ins Gespräch kommen können, um die Cannabispolitik mit zu gestalten.

Demo Feedback

Am letzten Samstag hatten wir unsere Demonstration “Teufelskreis durchbrechen – Hanf ist kein Verbrechen!” bei sonnigen 30° C. Georg Wurth, Chef des Deutschen Hanfverband, kam aus Berlin angereist, um gemeinsamt mit unserem Sprecher Marc Schlosser eine Rede vor dem Hamburger Landgericht zu halten.

Dies war ein passender Auftakt der Justizkampagne des Deutschen Hanfverband, die in dieser Woche starten wird. Unsere Demonstration ist mehrere Runden um den Sievekingplatz gelaufen, so dass wir, wie die Prohibition, nicht vom Fleck gekommen sind. Es dreht sich alles nur im Kreis.

Am Samstag war auch “Overdose Awareness Day”. Aus diesen Grunde, hatten wir eine Schweigeminute, für alle Personen, die eine Überdosis erlitten haben.

Wir konnten viele nette und interessante Gespräche führen. Vielen Dank für Euer Feedback! Die Zusammenarbeit mit der Polizei verlief reibungslos. Auch bei ihr wollen wir uns bedanken. Ein paar von uns können sich noch erinnern, wie die Polizei vor 15 Jahren mit uns umgegangen ist. Die Zeiten haben sich geändert!

Die Ortsgruppe Hamburg bedankt sich bei allen teilnehmenden Personen. Wir hoffen, das wir uns spätestens im Mai zum Global Marijuana March 2020 wieder sehen werden.

Besonderer Dank geht noch an FilSuisse, die uns die tolle Teufel-Box gesponsort haben. Die hat dafür gesorgt, dass wir ordentlich gehört wurden. Nicht vergessen dürfen wir unsere eifrigsten Untersützer Amsterdam Headshop , Udopea Head- & Growshop und Headshop Grasweg.

DHV News #208

  • Auswirkungen der Europawahl – Nahles und Mortler weg
  • Modellprojekte und Entkriminalisierung abgelehnt
  • Italien: Urteil gegen CBD-Produkte
  • Legalisierung in Illinois!
  • Luxemburg: Legalize-Pläne werden konkreter
  • Lesetipps: Terpenprofile und europäischer Drogenbericht
  • Termine
DHV News #208

DHV News #207

DHV News #207
  • DHV News gewinnen CannAward
  • Europawahl & Bremen – wählen und Parteien ansprechen!
  • Kein Modellprojekt in Remscheid – SPD gespalten
  • Youtuber “Rezo” zerstört CDU – und Marlene Mortler
  • BfArM vergibt letzte Lizenzen für Anbau in Deutschland
  • Bötzow eröffnet Guerilla-Growing-Saison
  • Termine

DHV News #206

  • Wahlcheck Europa und Bremen
  • Offiziell? Rosa Dealer-Stehplätze im Görlitzer Park
  • Italien: Salvini erklärt Krieg gegen Nutzhanf
  • DHV verschickt CBD-Briefe an Landesbehörden
  • GMM 2019, zweite Runde
  • Berliner AfD will Bußgelder für Drogenkonsumenten
  • 11,2 Tonnen Haschisch in Frankreich beschlagnahmt
  • Termine
DHV News #206

Status Quo 2019

Dieser Text – Stand Mai 2019 – soll einen Überblick über die weltweite rechtliche Bewertung von Cannabis als Medizin und zum Freizeitgebrauch geben. Die Liberalisierung, losgetreten in den Niederlanden und im Kalifornien der 90er Jahre (zuerst nur für den medizinischen Gebrauch), hat weltweite Veränderungen ausgelöst. Viele Länder haben seitdem die Schädlichkeit des “Krieges” gegen die Drogen erkannt und damit begonnen, ihre Gesetze anzupassen. Geht dieser Prozess aus Sicht der Betroffenen auch verhältnismäßig träge voran, ist er dennoch nicht mehr aufzuhalten. Gab es vor den 2000er-Jahren lediglich Forschungsmittel für den Nachweis der Schädlichkeit von Cannabis, sind die medizinischen Erkenntnisse mittlerweile geradezu explodiert und dennoch steht die Forschung erst am Anfang. Die vielfältigen Indikationen, bei denen Cannabis helfen bzw. Linderung verschaffen kann, werden von immer neuen Studien untermauert. In Medien und Publikationen ohne klares politisches Interesse werden diese auch verstärkt wiedergegeben, womit Hanf auch bei der Normalbevölkerung Stück für Stück sein zu Unrecht schlechtes Image verliert.

Viele Argumente der Prohibitionsgegner sind dagegen verstaubt und hinreichend widerlegt worden. Trotzdem werden sie Aktivisten teilweise noch immer unverändert vorgehalten. Das Verständnis der Faktenlage in der Bevölkerung ersetzt aber zunehmend die vorurteilsbehaftete Sichtweise des letzten Jahrhunderts, in mehr und mehr Ländern steigt die Zustimmung für die Legalisierung von Cannabis als Medizin. Auch als vielseitiger Rohstoff, mit dem Potenzial, viele umweltschädigende Auswirkungen unserer modernen Lebensweise zu “entschärfen”, wird Hanf wiederentdeckt. Eine Umstellung auf eine ökologische und nachhaltige Wirtschaft ist ohne Hanf nicht denkbar, zu vielfältig sind die Produkte, die mit ihm erzeugt/ersetzt werden können: Kleidung, Papier, Baustoffe, Lacke, Bioplastik, Nahrung, Medizin

Obwohl viele Länder immer noch drakonische Strafen von bis zu 20 Jahren für den gewerbsmäßigen Verkauf verhängen, ist der Gebrauch zum Eigenkonsum vielerorts bereits keine Straftat mehr. Leider ist er trotzdem oft nicht voll dekriminalisiert, d.h. es >kann< lediglich von einer Bestrafung abgesehen werden. Mittlerweile haben aber auch ganze Länder den Privatgebrauch komplett legalisiert: Neben 10 Bundesstaaten in den USA Uruguay, Südafrika, Luxemburg und Zypern. Zunehmend mehr Länder erlauben außerdem den Verkauf von Blüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 bzw. 0,3% und CBD-Produkten. Die Weltgesundheitsorganisation hat zuletzt in einem Brief an Kommissionspräsident António Guterres die rechtliche Neubewertung von Cannabis gefordert. Die Risiken des Konsums würden die momentane strafrechtliche Bewertung nicht aufwiegen. Der Handel von Cannabisprodukten mit geringem THC-Gehalt solle uneingeschränkt ermöglicht werden. Eine UN-weite Entscheidung wird wegen eines Aufschubs des Prozesses durch die WHO für 2020 erwartet.

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Urheber: Jamesy0627144 Lizenz: CC-BY

In Deutschland sind “Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis” nach §§ 29 ff. BtMG strafbar. Ausgenommen ist Nutzhanf, doch auch für dessen Anbau benötigt man eine Sondergenehmigung und hat starke Auflagen zu erfüllen. Dieses Prozedere erschwert den Anbau unnötig und erklärt, wieso Deutschland noch verhältnismäßig wenig Nutzhanf anbaut. Im Schnitt etwa soviel wie Österreich oder die Niederlande (ca. 1,500 ha). Im Vergleich zum Vorreiter in Europa, Frankreich mit 17.000 Hektar ein sehr geringer Wert. [1]

Seit dem 10.3.2017 und der vorangegangenen Verabschiedung des “Cannabis-als-Medizin”-Gesetzes im Januar ist eine Abgabe von Cannabisblüten an Patienten in sog. “Begründeten Einzelfällen” erlaubt. Dazu müssen nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar “positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder die Symptome lindern”. De Facto gibt es bei der Verschreibung noch etliche Hürden für Patienten, mancher muss bspw. “austherapiert” sein, d.h. keine der alternativen Therapien “hat bisher zum Erfolg geführt”. [2]

Im diesem Gesetz geregelt ist auch, dass Deutschland in Zukunft den Anbau von Medizinalhanf selbst kontrolliert und überwacht, dafür wurde beim BfArm die sog. “Cannabisagentur” eingerichtet. Zurzeit werden noch alle medizinischen Blüten aus dem Ausland, v.a. aus den Niederlanden und Kanada, bezogen, die Agentur hat jedoch im April diesen Jahres endlich Zuschreibungen an Bewerber erteilt. Damit dürfte die Produktion auf deutschem Boden in naher Zukunft endlich beginnen. Die zu produzierende Menge von 10.400 kg Cannabis ist verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg und 13 Lose á 200 kg Jahresmenge gedeckelt. Um diese haben sich insgesamt 79 Bieter beworben.Die erste Ernte in Deutschland ist geplant für das 4. Quartal 2020. [3]

Der DHV schätzt den Gesamtbedarf für Patienten und Freizeitkonsumenten zusammen mit bis zu 250 Tonnen pro Jahr um ein vielfaches Höher ein. Daher ist auch weiterhin mit Engpässen bei der Versorgung mit “Deutschem Gras” zu rechnen. [4]

Quelle: Wikipedia, Autor: Brisbane

Währenddessen gillt für alle Bürger, die Cannabis als Freizeitdroge und zur Erholung konsumieren, weiter das Verbot. Auch die sog. “geringe Menge” von je nach Bundesland bis zu 7,5g THC schützt nicht automatisch vor einer Verfolgung bzw. Verurteilung. So liegt man bereits mit etwa 50 Gram Cannabis von guter Qualität über diesem Wert und läuft Gefahr, nach dem Abs. 1 des BtMG eine “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr” zu kassieren. Die Zahl der Cannabisverfahren steigt jedes Jahr auf mittlerweile ca. 179.000. Das sind 0,2% der Gesamtbevölkerung, die Kosten dafür werden auf 5,2 und 6,1 Milliarden geschätzt, mögliche Steuereinnahmen durch Legalisierung werden auf bis zu 2,66 Milliarden geschätzt. [4] [5]

Viele Ärzte weigern sich noch prinzipiell, Cannabis zu verschreiben und wissen dabei auch die Bundesärztekammer hinter sich. Diese verfasst regelmäßig Stellungnahmen zum Thema Cannabis als Medizin, zuletzt zu den Gesetzesinitiativen der Opposition zur Freigabe/Kontrollierten Abgabe im März diesen Jahres durch Grüne, Linke und FDP (“Cannabis-Kontroll-Gesetz”). Diese planten unter anderem, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für Cannabis zu streichen. Die Bundesärztekammer kann laut eigener Aussage “keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz” für eine medizinische Wirkung von Cannabisblüten und -extrakten finden und zeigt sich damit ignorant bis beratungsresistent. Die Ablehnungsquote bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme liegen laut ihrer Aussage zur Zeit bei 30 – 40%. [6]

Obwohl der Verkauf von Hanfsamen in Deutschland nach dem BtMG verboten ist, ist die Einfuhr aus dem EU-Ausland nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs erlaubt. Das gleiche gillt für Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2%. Produkte, diese dürfen frei verkauft werden, allerdings ausdrücklich nicht zum Konsum.

Europäische Länder mit der größten Anbaufläche von (Nutz)hanf in 2017
© Eurostat

In Frankreich ist neben dem Besitz auch der Konsum von Cannabis illegal. Eine Ausnahme bildet auch hier der Nutzhanf mit unter 0,2% THC. CBD-Produkte sind nicht zum Verkauf gestattet, dürfen aber aus dem Ausland bezogen werden, ebenso Seeds, solange diese nicht zum Zwecke des Anbaus verwendet werden. 2013 wurde der Gebrauch von Cannabis zur Herstellung von Arztneimitteln (nicht Blüten) erlaubt, unter ähnlich erschwerten Bedingungen für Patienten wie in Deutschland. Präsident Macron versprach in seiner Präsidentschaftskampagne eine Reform der Drogenpolitik, nicht jedoch eine komplette Dekriminalisierung. Seit 2018 führt der Besitz kleinerer Mengen Drogen nicht mehr zu einer Anklage/Verurteilung, der Betroffene wird in diesem Falle zuerst gerichtlich vorgeladen. Frankreich steht beim Konsum von Cannabis auf Platz 4 in Europa. [5] [10]

In den Niederlanden sind der Konsum und Verkauf lediglich geduldet, d.h. die Polizei sieht bei Mengen unter 5g weg. Coffeshops sind jedoch gezwungen, ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Für Mengen über 5 Gramm kann eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren und eine Strafe von bis zu 18.500€ ausgesprochen werden. Der Anbau von 5 Pflanzen zur Selbstversorgung wird toleriert. Hanfsamen und CBD-Produkte unterliegen nicht der niederländischen Drogengesetzgebung. Patienten können in den Niederlanden seit 2003 Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen, dies ist jedoch oft teurer als in den Coffeeshops. 2018 wurde die Einführung von legalem Anbau in vorerst 10 Provinzen der Niederlande beschlossen und befindet sich im Prozess der Bewertung durch involvierte Behördenstellen und Polizei. Durch die Erkenntnisse dieses “Modellprojekts” soll der schrittweise Übergang zu einem legalen Markt ermöglicht werden. Verbunden ist dies mit einer “aktiven” Informationskampagne über die Gefahren des Gebrauchs. [5] [7] [14]

Das Vereinigte Königreich verhängt für Besitz und Anbau erhebliche Strafen: Bei kommerziellem Anbau können bis zu 14 Jahre Haft verhängt werden, bei Besitz bis zu 5 Jahre und eine Geldstrafe ohne festgelegte Höchstgrenze. Samen sind ähnlich wie in anderen Ländern legal zu erwerben, solange sie nicht zum Anbau benutzt werden. CBD-Produkte mit medizinischem Nutzen sind legal. Fachärzte in Großbritannien dürfen seit dem 1. November 2018 medizinisches Cannabis verordnen. [5] [7]

Spanien duldet Anbau und Konsum in “Social Clubs”, solange dieser “im Geheimen” stattfindet. Er darf nicht kommerziell motiviert sein, alle Einnahmen müssen in den Clubs verbleiben bspw. Für das Gehalt der Angestellten oder die Gestaltung der Clubräume. Es gab vereinzelt schon Aktionen von Gerichten und Polizei gegen CSC’s im Großen und Ganzen können diese aber frei operieren. Der Verkauf von Samen und CBD-Produkten mit weniger als 0,2% ist gestattet. [5]

Ebenfalls hohe Strafen drohen in Italien – wenn bewiesen werden kann, dass der Anbau unter kommerziellen Gesichtspunkten ausgeführt wurde – von 6-20 Jahren Haft oder Geldstrafen von bis zu 75.000€. Eine Pflanze zum Eigenbedarf wird toleriert (sic). Ähnlich wie in Deutschland wird der Eigenbedarf grundsätzlich nicht verfolgt, trotzdem gibt es hier oft Anklagen, da die geringe Menge anders als bei uns nicht genau festgelegt ist. Im Januar 2019 reichte die regierende 5-Sterne-Bewegung einen Antrag zur Legalisierung im Italienischen Parlament ein, dieser wurde aber vom Koalitionspartner, der Lega Nord abgelehnt. In Italien sind CBD-Produkte mit einem THC-Anteil von unter 0,6 Prozent legal erhältlich. [5]

Die Schweiz erlaubt den Anbau von Nutz- bzw. Faserhanf mit bis zu einem Prozent THC, CBD-Produkte sind erlaubt und können schon in Zigarettenform an jedem Kiosk erworben werden. Für Sorten mit über einem Prozent THC gelten ähnliche Gesetze wie in anderen Staaten, Anbau, Erwerb und Besitz sind weiterhin illegal und werden mit Strafen von einem bis zu 20 Jahren geahndet. Dafür muss gewerbliches und bandenmäßiges Handeln vorliegen. Bei einer Grenze von 10 Gramm sind Erwerb, Konsum straflos, eine Weitergabe, solange sie unentgeldlich passiert, wird ebenso nicht verfolgt, der Konsum darf aber nicht in der Öffentlichkeit stattfinden. [5]

Österreich hat eine geringe Menge von 20 Gramm THC angesetzt, nach der Gelegenheitskonsumenten geschützt werden sollen. Eine Anzeige diesbezüglich wird jedoch nur 2 Jahre “zurückgesetzt”, d.h. wenn in dieser Probezeit ein erneutes Vergehen registriert wird, wird das erste Verfahren wieder aufgenommen. Es kann eine sog. “Gesundheitsbezogene Maßnahme” angeordnet werden, in der z.B. Beratungsgespräche wahrgenommen werden müssen und eine regelmäßige Abgabe von Urinproben verordnet werden. Im Januar 2016 wurde die Entkriminalisierung des privaten Gebrauchs beschlossen. Österreich hat im Dezember 2018 mit der Umsetzung der “Novel Food”-verordnung den Verkauf von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika verboten, Blüten und Pflanzen mit weniger als 0,3% THC sind von der Verordnung, sowie vom “Suchtmittelgesetz” nicht betroffen und dürfen zur Zeit noch verkauft werden. Letztes Jahr hat die neue, rechte Regierung der ÖVP und der FPÖ unter Ministerpräsident Kurz allerdings wieder ein striktes Cannabisverbot angekündigt. In Österreich ansässige Cannabisunternehmen erwägen unter diesen Voraussetzungen die Abwanderung in liberalere Länder und haben damit zum Teil schon begonnen. [5] [15] [16] [17]

Medizinisches Cannabis darf seit 2013 in Tschechien, 2015 in Kroatien, 2017 in Polen, 2017 in Deutschland, 2018 in Großbrittanien, seit Februar 2019 in Zypern, seit Mai 2019 in Litauen verschrieben werden. Luxemburg hat 2018 als erstes europäisches Land die komplette Legalisierung für die eigenen Bürger ab 2019 beschlossen. Zypern folgte im Februar (2019). [5] [10]

In einem Modellprojekt bekommen seit 2018 auch Patienten (bspw. Bei MS oder Krebs) in Dänemark experimentell Pflanzenteile und -extrakte verabreicht. Sonst können nur Medikamente auf Cannabisbasis (Sativex, Marinol und Nabilone) verschrieben werden. Dänemark plant bereits den staatlich regulierten und kontrollierten Anbau von Cannabis zur Herstellung der Präparate. Des Weiteren wird der illegale Cannabishandel in Kopenhagen (im Stadtteil Christiania in der sog. “Pusher – Street”) geduldet. 88% der Dänen befürworten Cannabis als Medizin, jedoch nur 43% die komplette Legalisierung (zu 43% dagegen). Auch hier gibt es ein Equivalent zur geringen Menge, dies liegt bei 9.9g. Ab 100g drohen Gefängsnisstrafen. [10]

10g Gras bzw. 15g Haschisch gelten in Finnland als Eigengebrauch. Eine kleine Zahl Patienten bekommt Medikamente auf Cannabisbasis. In Irland gibt es eine “Three-Strikes”-Regelung für den Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch mit subsequent höheren Geldstrafen. Handel gilt als schwere Straftat. Es gibt von einigen Parteien bzw. Initiativen Legalisierungsbemühungen. [10]

Estland hat die Angabe für den Eigengebrauch auf 7.5g gesetzt. Höhere Mengen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Die Provinz “Kanepi” beschloss in 2018 die Nutzung des Hanfblattes auf seiner Flagge aufgrund der reichen agrikulturellen Anwendungsgeschichte in diesem Raum, insbesondere zum Schiffsbau. Hanf wurde zu diesem Zweck von dort aus im 16. Jh. unter anderem über die Hanse an die Niederlande verkauft. “Kanep” ist das estnische Wort für Cannabis. In Letland drohen bei größeren Mengen bis zu 15 Jahren Gefängnis. 2015 gab es eine Initiative zur Dekriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen (20-30g) und zum Heimanbau von 2-3 Pflanzen, die im Lettischen Parlament abgelehnt wurde. [10]

Norwegen hatte lange eine der restriktivsten Drogengesetze in der EU. 2016 wurde der medizinische Gebrauch anerkannt. 2017 forderte eine Arbeitsgruppe des Parlaments eine Reform der Drogengesetzgebung, es wurde die Dekriminalisierung kleiner Mengen zum persönlichen Gebrauch gefordert. Dies geschah unter anderem auf Druck von Lobbyorganisationen. Eine neue Arbeitsgruppe soll bis zum Dezember 2019 Empfehlungen für die Regierung erarbeiten. Rumänien, wo Archeologen einige der ältesten Zeugnisse des Gebrauches von Cannabis als Rauschmittel fanden (in Frumușica und Gurbănești), ist die Verschreibung von Cannabis mit weniger als 0,2% THC seit 2013 möglich. Schweden verfolgt eine rigorose Drogenpolitik: Eine MS-Patientin wurde im Jahr 2008 medienwirksam wegen eines Wiederholten Verstoßes gegen das Verbot von Cannabis zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen sie ließe die Motivation vermissen, ihren Konsum einzustellen. Lediglich Sativex-Spray wird einigen Patienten verschrieben. Slovenien hat 2013 die medizinische Nutzung von Cannabinoid-preparaten (nicht aber Cannabis als solches) verabschiedet. Der Besitz kleiner Mengen gilt hier nicht als Straftat. In der Slovakei versuchte 2018 der damalige Justizminister Lucia Žitňanská ein Gesetz zur Entkriminalisierung kleiner Mengen von Drogen durchzusetzen (1g Cannabis, 0,2g Pervitin/Methamphetamin, 0,5g Heroin sowie 0,3g Kokain). Er scheiterte am Widerstand innerhalb seiner Partei, der Slovac National Party (SNS) und trat daraufhin zurück. Sein Nachfolger warf der SNS vor, keinerlei Bestrebungen für eine Dekriminalisierung zu verfolgen. In Ungarn steht Cannabis in seiner Bewertung auf einer Stufe mit Heroin, Besitz, Erwerb und Konsum sind allesamt illegal. Es gibt Ausnahmen für den Persönlichen Gebrauch von 1g THC, bei dem statt einer Strafe eine 6-monatige Therapie verordnet werden kann. Besitz größerer Mengen bzw. Verkauf derselben wird mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft. [8] [10]

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Autor: Jamesy0627144 Lizenz: CC-BY

In den USA haben 33 der 50 Bundesstaaten den Gebrauch von Cannabis als Arzneimittel legalisiert. In 10 Bundesstaaten ist Cannabis für den persönlichen Gebrauch für über 21-Jährige legalisiert (Alaska, Kalifornien, Colorado, Oregon, Maine, Massachusetts, Michigan, Nevada, Vermont und Washington. Außerdem der Bundesdistrikt und Regierungssitz Washington D.C. sowie Guam und das Commonwealth der Nördlichen Marianen). In den Bundesstaaten New Mexico, New York und New Jersey wird von den jeweiligen Regierung die Legalisierung vorbereitet. 61% der (Nord-)Amerikaner unterstützen laut einer Umfrage in 2018 die vollständige Legalisierung. Amerika ist das Land mit der weltweit größten Anteil an Gefangenen gemessen an der Gesamtbevölkerung (ca. 2,5 Mio. Oder fast 1%). Die Zahl der wegen Drogenvergehen verurteilten Menschen ist seit den 80ern, wo harte Drogengesetzgebungen (wie z.B. das sog. Mandatory Minimum = verpflichtende Mindeststrafen) verabschiedet wurden, um das 12-fache angestiegen (!). Von den bundesweit in 2017 1,6 Millionen Festnahmen gehen sage und schreibe 1,4 Millionen auf den Besitz von Drogen zurück (85,4%). Die USA geben jährlich Schätzungen nach bis zu 47 Milliarden Dollar für den Kampf gegen die Drogen aus (Stand 2017).[9] [10]

Kanada hat im November 2018 die Legalisierung und der Verkauf durch Fachgeschäfte beschlossen, dennoch gillt noch ein Maximum von 30g Besitz zum Eigenbedarf und erlaubt ist nur der Anbau von lediglich 4 Pflanzen zur Selbstversorgung. [10] Im Süden der USA hat 2013 Uruguay als erstes Land weltweit die vollständige Freigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Der Verkauf erfolgt hier über die Apotheken und offeriert bisher lediglich wenige Sorten mit niedrigem THC-Gehalt [5] [10] Argentinien toleriert medizinischen Gebrauch in privaten Räumen (2016) und hat den Medizinischen Nutzen von CBD 2017 bestätigt/genehmigt, Brasilien hat den Besitz geringer Mengen zwar dekriminalisiert, diese Mengen jedoch nicht genau festgelegt. Kolumbien, welches wie Mexiko eine blutige Geschichte im “War on Drugs” erlebt hat (Todesschwadrone und Paramilitärische Einheiten gegen Guerilleros der FARC, ELN und anderer, alle ins Geschäft mit illegalen Drogen verwickelt) hat 2009 den Besitz kleiner Mengen zum Eigenbedarf dekriminalisiert. Im Jahr 2012 forderte der damalige Präsident Santos die Legalisierung aller Drogen, um die Kartelle im Land zu schwächen. Ecuador hat den Konsum von Drogen in seiner Verfassung von 2008 von einer Straf- zu einer Gesundheitsaufgabe herabgestuft. Bis zu 10g Cannabis gelten hier als Eigenbedarf. In Peru liegt diese Grenze bei 8g, Cannabisöl wurde 2017 als Medizin erlaubt. Guatemalas Präsident Molina forderte 2012 die Legalisierung aller Drogen vor der Versammlung der Vereinten Nationen. Honduras als Durchgangsland für Drogenkuriere (v.a. Kokain) leidet unter einer Mordrate von 8-10 pro Tag (bei 7 Mio. Einwohnern), 70% davon sollen aufs Konto der Drogenkartelle gehen. 2008 forderte der damalige Präsident Zelaya die USA auf, sämtliche Drogen zu legalisieren. Laut seiner Aussage seien alle Transitländer (Guatemala, El Salvador, Costa Rica und Mexiko) davon betroffen. [10] [11]

Mexiko beschloss die Dekriminalisierung des persönlichen Gebrauchs von Drogen 2009. Im Oktober 2018 urteilte der Oberste Gerichtshof Mexikos, dass die Verfolgung von Freizeitkonsumenten gegen die Verfassung verstößt. So ist Cannabis nach Gesetz immer zwar immer noch illegal, die Verfolgung ist aber ausgesetzt. Obwohl 73% der mexikanischen Bevölkerung die medizinische Anwendung befürwortet, unterstützen nur 7% eine komplette Legalisierung. Trotzdem kündigte die Partei des designierten Präsident Mexikos, Andrés Manuel López Obrador, im November 2018 die Legalisierung von Cannabis an. Der Drogenkrieg hat Mexiko auf Platz 2 hinter Syrien bei den zivilen Opferzahlen katapultiert.[10] [11]

In Israel ist der Konsum für medizinische Zwecke mit ärztlichem Rezept erlaubt. Auf den (illegalen) Besitz von bis zu 15 Gramm stehen bis zu drei Jahre Gefängnis, für größere Mengen gilt eine Maximalstrafe von 20 Jahren.[4] Im Juli 2018 verabschiedete die Knesset ein Gesetz zur Dekriminalisierung, welches von der Cannabis community aber nicht als solches anerkannt wird. In der Cannabisforschung ist Israel neben Kanada ein führendes Land, welches auch auf den zukünftigen Export von Medizinalhanf setzt. [10]

Russland hat 2004 seine Drogengesetzgebung reformiert und Eigengebrauch von einer Straftat zu einem Vergehen abgestuft, vorher genügte der Besitz eines Joints bereits für eine Gefängnisstrafe. 2016 wurde die auf 20g angesetzte Menge zum Eigenbedarf auf 6g herabgesetzt. [10]

Malaysia, wo die verpflichtende Todesstrafe für Groß-drogenkuriere (sic) gillt, wird über eine Freigabe von Cannabis diskutiert (2018), Thailand beschloss, ebenfalls in 2018, die Nutzung von Cannabis als Medizin, Südkorea erlaubt Epidiolex, Marinol und Sativex; Blüten und Extrakte bedürfen einer Einzelfallprüfung. Der Import von Medizinalhanf soll dort in diesem Jahr begonnen haben. Sri Lanka, welches einen tradionellen Umgang (Arjuveda) mit der Hanfpflanze Hanf pflegt, verfolgt den medizinischen Gebrauch nicht. [10] [12]

Auf dem Afrikanischen Kontinent hat nur Südafrika bis jetzt eine Legalisierung von sowohl Cannabis als Medizin als auch zum Freizeitgebrauch beschlossen. Der Verfassungsgerichtshof urteilte 2018, dass es keine Maximalmenge gibt, die Erwachsene besitzen, konsumieren und anbauen dürfen. Zimbabwe legalisierte 2018 als zweites afrikanisches Land den medizinischen Gebrauch und plant den Abau. In Marokko und Ägypten wird das Verbot nicht immer strikt angewendet, in diesen ist wie in allen restlichen afrikanischen Ländern Besitz und Konsum illegal. [10] [12]

In Australien, wo jeder dritte Bürger über 22 Cannabis probiert hat, wurde medizinisches Cannabis 2016 legalisiert, seit 2017 wird für diesen Zweck von der Regierung überwacht angebaut. In Neuseeland wurde 2009 wurde eine Gesetzesinitiative für den medizinischen Gebrauch eingebracht, die scheiterte. Seit 2016 können medizinische Cannabisderivate verschrieben werden, andere Cannabiserzeugnisse bedürfen ebenfalls einer Einzelfallprüfung. Eine Änderung der Drogengesetzgebung in 2018 erlaubt todkranken Patienten den Gebrauch medizinaler Blüten. Die mitregierende Grüne Partei Neuseelands hat für die nächste Wahl ein landesweites Referendum über die Legalisierung von Cannabis in 2020 beschlossen. [10] [12]

Cannabissamen können in folgenden europäischen Ländern aus dem EU-Ausland bezogen werden:

Belgien (kein CBD), Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbrittanien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Serbien, Slovakei, Slovenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn [13]

Quellen:
[1] https://hanf.biz/hanf-anbauflaechen-in-europa/
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/januar/cannabis-als-medizin.html
[3] https://www.pharmazeutische-zeitung.de/cannabis-agentur-waehlt-anbauer-aus/
[4] https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/11/16/cannabis-prohibition-kostet-deutschland-2-66-milliarden-pro-jahr
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_von_Cannabis
[6] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Med_Cannabis_SN_BAEK_AkdAE_Anhoerung.pdf
[7] https://sensiseeds.com/en/blog/the-legal-status-of-cannabis-in-europe-what-you-need-to-know/
[8] http://www.bucharestnotbudapest.com/is-my-cannabis-legal-if-i-travel-to-budapest/
[9] http://www.drugpolicy.org/issues/drug-war-statistics
[10] https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabis_in_*Country*
[11] https://en.wikipedia.org/wiki/Latin_American_drug_legalization
[12] https://en.wikipedia.org/wiki/Legality_of_cannabis
[13] https://sensiseeds.com/en/shipping/
[14] https://www.volkskrant.nl/nieuws-achtergrond/legale-wiet-komt-eraan-maar-met-ontmoedigingscampagne~baeb767c/?referer=https://merryjane.com/
[15] https://hanfverband.de/nachrichten/news/oesterreich-neue-cannabis-verordnung-tritt-zum-112016-in-kraft
[16] https://hanfverband.de/nachrichten/news/cbd-irritationen-in-oesterreich-und-deutschland
[17] https://www.leafly.de/cannabisverkaufsverbot-oesterreich/
https://www.berliner-zeitung.de/politik/soviel-kosten-illegale-drogen-den-staat-23948766
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Stellung_des_Cannabisgebrauchs_in_Kanada

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